REACh

Information zu REACh Oktober 2008

 

 

Sehr geehrter Kunde,

 

REACh ist die neue europäische Chemikaliengesetzgebung, die am 01.07.07 in Kraft getreten ist. Sie dient zur Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) und Restriktion (Beschränkung) von Chemikalien.

Das Ziel der Chemikaliengesetzgebung war und ist, die Handhabung und die Verwendung von Stoffen (Chemikalien und Zubereitungen aus Chemikalien und mit Chemikalien behandelte Dinge) so zu regeln, dass ein für Mensch und Umwelt sicherer Umgang möglich ist.

In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber den Weg beschritten, Stoffe, die nachgewiesenermaßen gefährlich sind, zu verbieten oder den Umgang mit ihnen zu beschränken. Alle anderen Stoffe waren frei verfügbar. Die Konsequenz hieraus war häufig, dass erst dann Umgangsregelungen geschaffen wurden, wenn bereits Gesundheitsschäden oder Umweltschädigungen eingetreten sind.

Mit REACh wird in Zukunft der Umgang mit nur denjenigen Stoffen erlaubt sein, welche registriert, ausdrücklich geprüft, im Zusammenhang mit dem geplanten Verwendungszweck sicher zu handhaben und (evtl. mit Beschränkungen) zugelassen worden sind.

Es ist daher zu erwarten, dass einige Stoffe in Zukunft nicht mehr in der europäischen Gemeinschaft verwendet werden dürfen.

Seit dem 01.06.2008 läuft die Vorregistrierungsphase von Stoffen. In der Vorregistrierungphase sollen die Hersteller oder Importeure von Stoffen diese bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA/Helsinki) vorregistrieren lassen. Für bestimmte Stoffe (auch die, die möglicherweise in Zukunft nicht zugelassen sein werden) gelten dann Übergangsfristen für die Verwendung (mengen- und gefährlichkeits-abhängig bis spätestens 2018).

Mit der abgeschlossen Vorregistrierung - voraussichtlich Ende November 2008 - werden von der ECHA alle vorregistrierten Stoffe mit ihren Registrierungsfristen ab Januar 2009 veröffentlicht. Daran anschließend beginnt die eigentliche Registrierung der Stoffe.

Mit Beginn der Registrierung müssen die nachgeschalteten Anwender (z.B. Hersteller, Formulierer) sicherstellen, dass die von ihnen genutzten Stoffe für ihre Verwendungszwecke zugelassen werden.

Die Schulz & Sohn GmbH ist als nachgeschalteter Anwender insoweit von REACh betroffen, als dass wir sicherstellen müssen, ob die in unseren Produkten enthaltenen Stoffe, die unter REACh fallen, von unseren

Lieferanten vorregistriert und gegebenenfalls registriert werden. Dies ist die Vorraussetzung dafür, dass wir in Zukunft unsere Produkte in gewohnter Weise herstellen und vertreiben dürfen. Sollte einer unserer Rohstoffe in Zukunft nicht für den beabsichtigten Verwendungszweck zugelassen sein, werden wir die entsprechende Rezeptur innerhalb der oben genannten Übergangsfrist umstellen müssen.

Sollte ein von Ihnen bezogenes Produkt hiervon betroffen sein, werden wir Sie selbstverständlich benachrichtigen.

Wir überprüfen zur Zeit, ob sämtliche in unseren Produkten verwendeten Stoffe vorregistriert werden und im Falle der Registrierung für unsere Produktanwendungen zugelassen werden. Hierzu stehen wir im direkten Dialog mit unseren Lieferanten bzw. mit den Herstellern der Stoffe.

Bisher haben wir von allen von uns verwendeten Stoffe die Zusage unserer Lieferanten, dass diese vorregistriert werden sollen.

Da zur Zeit weder die Zulassungsverfahren laufen, noch die Verwendungsbezeichnungen bekannt sind, können wir im Moment noch keine näheren Angaben zu Registriernummern und zugelassenen Verwendungen machen. Ebensowenig können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Aussage darüber treffen, ob ein bestimmter Stoff registriert werden wird.

Wir beabsichtigen allerdings, unsere Produkte auch in Zukunft in gewohnter Weise herzustellen und werden Sie informieren, sobald es neue Informationen gibt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, geben Ihnen als Ansprechpartner in unserem Haus Herr Saurbier oder Herr Dr. Schulz gerne Auskunft.