GHS

Information zum GHS April 2009

 

 

Sehr geehrter Kunde,

 

Im Jahr 1992 beschloss die UN-Konferenz in Rio de Janeiro, die Kennzeichnung für den Umgang und den Transport von Chemikalien zusammenzufassen und weltweit zu vereinheitlichen.

Im Jahr 2003 wurde das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals, kurz GHS, erstmals vorgelegt.

Am 31.12.2008 wurde die Verordnung 1272/2008 (GHS) vom 16.12.2008 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist damit seit dem 20.01.2009 in Kraft. Im Laufe der nächsten Jahre werden die derzeit gültigen Stoff- und Einstufungsrichtlinien von GHS abgelöst, bis dann voraussichtlich am 01.06.2015 die europäischen Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EWG aufgehoben werden.

Mit der Umsetzung des GHS werden neue Gefahrensymbole (hazard symbols / Piktogramme), Risiko-Sätze (hazard statements) und Sicherheitsratschläge (precautionary statements) eingeführt.

Außerdem werden neue Gefahrklassen (Hazard classes) wie z.B. "Ozonschädigend" und "Metallkorrosiv" hinzukommen und Signalwörter (signal words) wie "Gefahr" und "Achtung" geben.

Aufgrund der Zusammenführung von unterschiedlichen internationalen Gesetzgebungen werden viele Stoffe neu eingestuft werden müssen.

Leider wird die ursprünglich gewünschte weltweite Vereinheitlichung von Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Güter und Stoffe nicht in dem Maße Vereinfachungen bringen, wie es ursprünglich gewünscht wurde, da es länderspezifische Unterschiede weiterhin geben wird.

 

Die Schulz & Sohn GmbH wird die geforderten Ziele des GHS zu den jeweiligen Terminen umsetzen und ihre Kunden über die für sie relevanten Änderungen informieren.

Weitere aktuelle Infos können Sie sich hier herunterladen.

 

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, geben Ihnen als Ansprechpartner in unserem Haus Herr Saurbier oder Herr Dr. Schulz gerne Auskunft.