
Information zur Meldung beim BfR April 2009
Sehr geehrter Kunde,
Nachdem mit Inkrafttreten der EG-Verordnung Nr. 648/2004 die Meldepflicht der Rezepturen für Wasch- und Reinigungsmittel an das Umweltbundesamt (UBA) aufgehoben wurde und damit die bis dahin wichtige UBA- Registriernummer entfallen ist, entfiel die entsprechende Kennzeichnung auf den Verpackungen.
Seit dieser Zeit müssen tensidhaltige Produkte den Regelungen der Detergenzienrichtlinie der EU entsprechen und die Firma Schulz & Sohn als Hersteller solcher Produkte ist verpflichtet, die Daten über deren Umweltverträglichkeit zur jederzeitigen Überprüfung durch die Behörden bereitzuhalten.
Der Gesetzgeber hat in der damaligen Verordnung auch gefordert, dass Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln ein Datenblatt über die Zusammensetzung für medizinische Zwecke zur Verfügung stellen sollen, allerdings waren zu dieser Zeit die Form der Daten und der Adressat noch nicht geregelt.
In der Zwischenzeit wurde das Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) neu gefasst. Hersteller und Inverkehrbringer von Wasch- und Reinigungsmitteln sind nunmehr verpflichtet, neue Produkte beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu melden.
Das BfR hat die Aufgabe, Informationen über die Inhaltsstoffe für die Giftinformationszentren in Deutschland bereitzustellen und Meldedaten an das Umweltbundesamt zu leiten.
Damit tatsächlich lückenlose Notfallinformationen zur Verfügung stehen, ist es notwendig, dass von jeder Verpackung, die im Umlauf ist, Rückschlüsse auf die Inhaltssstoffe gezogen werden können.
Jede Firma, die unter eigenem Namen Wasch- und Reinigungsmittel vertreibt oder unter Angabe einer eigenen Adresse, die von der Herstelleradresse abweicht, Wasch- und Reinigungsmittel vertreibt, muss beim Bundesinstitut für Risikobewertung registriert sein.
Aktuell überprüfen wir unsere Rezepturen, um unsere Produkte gemäß den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu registrieren.
Hierfür ist ein Firmencode zu beantragen, um die anschließende Meldung durchführen zu können. Für die Beantragung des Firmencodes wird eine gültige E-Mail-Adresse (möglichst nicht personenbezogen, wie z.B. info@....) sowie eine gültige Telefon- und Faxnummer und die Internetadresse der Homepage benötigt.
Gerne übernehmen wir für unsere Kunden, welche Produkte der Schulz & Sohn GmbH unter eigener Aufmachung vertreiben, diese Aufgabe und führen auf Wunsch Antrag und Meldung in deren Namen durch.
In den Notfallinformationen wird ein Verweis auf unsere Rezepturen und Ansprechpartner hinterlegt, sodass wir dem BfR als Ansprechpartner zur Verfügung stehen werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, geben Ihnen als Ansprechpartner in unserem Haus Herr Saurbier oder Herr Dr. Schulz gerne Auskunft.